Ihr Hausanschluss
... in Krefeld
Wir sind in Krefeld Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihren Hausanschluss in den Sparten Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser. Für den Anschluss an das Krefelder Abwassernetz wenden Sie sich bitte an die SWK AQUA GmbH.
Sie können bei uns
- einen „Netz-Neuanschluss“,
- eine „Verstärkung eines bestehenden Netz-Anschlusses“ oder
- einen „Baustrom-Anschluss“ in Auftrag geben.
Schritte
Folgende fünf Schritte von der Anschlussanfrage bis zur Inbetriebsetzung sind notwendig. Für Sie besteht kein Unterschied zwischen den Bestellungen der einzelnen Sparten. Die SWK NETZE bietet Ihnen die Möglichkeit alle Anschlussarten gleichzeitig verlegen zu lassen.
- Schritt 1: Ihre Anschlussanfrage
- Schritt 2: Ihre Beauftragung
- Schritt 3: Die Verlegung des Netzanschlusses
- Schritt 4: Die Rechnungsstellung
- Schritt 5: Die Inbetriebsetzung / Zählersetzung
Beginnen Sie mit Schritt 1: Ihre Anschlussanfrage
Kontakt
Wir informieren Sie gern über alle Möglichkeiten eines Hausanschlusses und ob wir Ihr Wohn- oder Geschäftshaus über eine Versorgungsleitung zeitnah versorgen können. Fragen zum aktuellen Sachstand Ihres laufenden Netzanschlussauftrages beantworten wir Ihnen ebenfalls gern unter folgender Rufnummer:
Telefon (0 21 51) 98 26 68
Mo. - Fr. 8.00 bis 16.00 Uhr
E-Mail: netze@swk.de
Wichtiger Hinweis:
Die Herstellung eines Netzanschlusses sowie die Inbetriebnahme einer Anlage (Strom, Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser) ist nicht an die tatsächliche Lieferung von Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser gebunden. Für die Lieferung von Energie und Wasser benötigen Sie einen „Versorgungsvertrag“.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung noch keinen Energieliefervertrag (für Strom und Erdgas) mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, kommt durch den Energiebezug automatisch ein Liefervertrag mit dem Grundversorger, der SWK, zustande. Sie erhalten dann automatisch Ihre Vertragsunterlagen für die Energielieferung in der Grundversorgung. Aus diesen Unterlagen können Sie die aktuellen Strom- und Erdgaspreise sowie die gleichmäßigen monatlichen Abschlagszahlungen entnehmen. Die Höhe des Abschlags wird anhand des zu erwartenden Verbrauchs ermittelt.
Der Zählerstand wird jedes Jahr in der Regel im März bzw. April abgelesen und der exakte Jahresverbrauch errechnet. Falls Sie von uns eine Selbstablesekarte erhalten, schicken Sie uns diese ausgefüllt und unfrankiert zurück. Gern können Sie Ihren Zählerstand auch über unseren Online-Service angeben. Ihre Jahresrechnung erhalten Sie dann bis Anfang Juni. Darin sind Ihre gezahlten Abschläge berücksichtigt. Wenn sich im Laufe eines Jahres die Preise geändert haben oder wenn der Zähler erneuert wurde, wird der Jahresverbrauch in mehrere Abrechnungsperioden aufgeteilt. Die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen werden dabei zeitanteilig berücksichtigt. Mit der Jahresrechnung erfahren Sie gleichzeitig auch den neuen zu zahlenden Abschlag und die jeweiligen Fälligkeitstermine. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Versorgungsvertrag, Abschlag, Preise/Tarife, Ablesung und Rechnung einfach an unseren telefonischen Beratungsservice oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

